Staatsleistungen an die Kirchen ablösen

Der Ko­or­di­nie­rungs­rat sä­ku­la­rer Or­ga­ni­sa­tio­nen in Deutsch­land (KORSO) tritt für Ab­lö­sung der mil­li­ar­den­schwe­ren Staats­leis­tun­gen an die Amts­kir­chen ein. Ein fast 100 Jahre alter Ver­fas­sungs­auf­trag muss end­lich ver­wirk­licht wer­den.

Worum es geht

Die Gehälter vieler deutscher Bischöfe werden nicht aus Kirchensteuern bezahlt, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf. So kommen auch konfessionsfreie Menschen, Juden oder Muslime für das Monatssalär der Bischöfe Meisner und Müller auf, die oft nicht Besseres zu tun wissen, als Andersdenkende zu verunglimpfen. Auch die Pension des ehemaligen Bischofs Walter Mixa wird aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. Zusätzlich zu den Bischofsgehältern trägt der Staat Kosten für weiteres Kirchenpersonal sowie den Unterhalt von Kirchengebäuden.

Insgesamt entstehen allein so der öffentlichen Hand Kosten in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro pro Jahr.

Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. Für die Beendigung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen wurde im Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen.
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