EGMR: Kruzifixe in Schulen in Italien erlaubt

STRASSBURG. (hpd/echr / Carsten Freerk) In seinem heute verkündeten Urteil der Großen Kammer im Fall Lautsi und andere gegen Italien, das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (fünfzehn zu zwei Stimmen) fest, dass keine Verletzung des Rechts auf Bildung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag.

Der Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) hat dazu folgende Mitteilung herausgegeben:

„Der Fall betraf die in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien angebrachten Kruzifixe, die von den Beschwerdeführern als Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates gerügt wurden, bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.

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